Fehler bei der Arbeit können jedem passieren und sind an der Tagesordnung. Folgt aus einem Fehler ein Schaden, so entsteht die Frage, wer hierfür zu haften hat. Verschuldet ein Arbeitnehmer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig, so beträgt die Arbeitnehmerhaftung 100 %. Bei mittlerer Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Arbeitnehmerhaftung. Welcher Grad des Verschuldens vorliegt und in welcher Höhe der Arbeitnehmer den von ihm verursachten Schaden zu tragen hat, entscheidet im Zweifel das Arbeitsgericht. Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Summe nicht ausschließlich am Grad des Verschuldens, sondern berücksichtigt auch die Vergütung des Arbeitnehmers. Stehen die Vergütung und die Höhe des Schadens in einem krassen Missverhältnis, so wird nach billigem Ermessen geurteilt. Insbesondere wird das grundsätzlich beim Arbeitgeber liegende Betriebsrisiko berücksichtigt.
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