Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis geregelt sind. Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden. In einem solchen Fall ist aber der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen (z.B. Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung) schriftlich niederzulegen. Eine Ausnahme dieser Verpflichtung besteht bei der Beschäftigung von Aushilfen mit einer Beschäftigungsdauer von höchstens einem Monat.

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