Beschäftigte haben im arbeitsrechtlichen Bereich die unterschiedlichsten Fragestellungen.
Begonnen mit der Unsicherheit, ob der zu unterzeichnende Arbeitsvertrag überhaupt rechtmäßige Klauseln enthält, über Persönlichkeitsverletzungen während der Dauer des
Arbeitsverhältnisses oder Elternzeit, bis zur Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen oder einer Zeugniskorrektur nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aber auch Entsendungen ins Ausland oder eigene Trennungsabsichten verursachen regelmäßig Beratungsbedarf, da es um geschickte Gestaltung zum wirtschaftlichen Vorteil oder zur wirtschaftlichen Absicherung geht.
Unabhängig von Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen, werden Sie von Frau Rechtsanwältin Fromm LL.M., die bereits seit 1994 Fachanwältin für Arbeitsrecht ist, kompetent, schnell, durchsetzungsstark und mit Weitblick beraten sowie – sofern notwendig und gewünscht – gegenüber dem Unternehmen außergerichtlich und/oder gerichtlich vertreten.
Sie können dabei davon ausgehen, dass Sie hierbei respektvoll und auf Augenhöhe behandelt und Ihre Wünsche und Ziele ernst genommen werden.
Auch die Abwicklung Ihrer Angelegenheit gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung – sofern vorhanden – wird übernommen, so dass Sie sich den wesentlichen Dingen widmen können.