betriebsräte

Das Betriebsverfassungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich selbst vielen Rechtsanwälten nicht in allen Details völlig erschließt. Genau das von Betriebsräten zu verlangen, kann zu

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unnötigem Stress führen. Der Betriebsrat, der an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht delegieren und mit ihr zusammen arbeiten kann, ist klar im Vorteil!

Die Themenvielfalt für Betriebsräte ist beachtlich:

  • Es sind Betriebsvereinbarungen zu entwerfen und diese innerbetrieblich oder in Einigungsstellen zu verhandeln.
  • Es müssen Informations- oder Mitbestimmungsrechte gerichtlich durchgesetzt werden.
  • Es müssen das betriebsrätliche Auftreten bzw. die betriebsrätlichen Entscheidungen rechtssicher und strategisch klug gestaltet und getroffen werden.

Frau Rechtsanwältin Fromm ist Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 1994. Sie schult Betriebsräte seit 1992 im Betriebsverfassungsrecht und weiß um die durchaus wechselnden Problemlagen und Fallstricke des betriebsrätlichen Handelns in Abhängigkeit von Branche, Betriebsgröße und den einzelnen Akteuren.

Betriebsräte können von ihr von der spontanen telefonischen Beratung bis zu zeitaufwendigen Verhandlungen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen jede Hilfestellung und Betreuung erwarten. Der Kontakt ist unbürokratisch, schnell und vertrauensvoll. Die Beratung ist rechtlich auf höchstem Niveau, aber auch individuell auf die Situation und die Ziele bezogen.