Betriebliche Altersvorsorge

Unter der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Arbeitgeber können mit Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren, mit der Alters- und/oder Hinterbliebenenvorsorge geregelt werden. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur späteren Rente allein übernehmen. Dies ist die klassische, arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer können jedoch auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen.

Für Beträge bis zu 266 Euro im Monat (Stand 2019), also 3.192,- Euro im Jahr, fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. Die Betriebsrenten müssen jedoch später verteuert werden.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen dann noch zusätzlich den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Instruktiv hierzu ist folgender Beitrag https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/betriebsrente/.

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