Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es ist Teil des sog. kollektiven Arbeitsrechts. Das BetrVG begründet insbesondere die Möglichkeiten des Betriebsrats, sein Amt überhaupt auszufüllen (Freistellung für Betriebsratstätigkeit; Kostenübernahme für Literatur und andere Sachmittel, das Stellen von Räumlichkeiten etc.) und regelt die Rechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber. Herausgehoben sind hier die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in bestimmten Themengebieten.

Will ein Arbeitgeber in einem solchen mitbestimmten Themengebiet eine Maßnahme umsetzen, so ist das ausschließlich nach Zustimmung durch den Betriebsrat bzw. nach Abschluss einer sog. Betriebsvereinbarung zulässig. Möchte ein Arbeitgeber das umgehen, so kann er durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Arbeitsgericht daran gehindert werden.

 

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