Durch eine Abmahnung wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf die Verletzung eines Rechts oder einer Pflicht hingewiesen. Eine Abmahnung hat hierbei drei verschiedene Funktionen.

1. Hinweisfunktion: Das Fehlverhalten muss dem Arbeitnehmer klar verständlich dargelegt werden, dazu wird eine detaillierte Schilderung der Pflichtverletzung und der Vergleich zum arbeitsvertraglichen Idealfall benötigt.

2. Warnfunktion: Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei wiederholtem Verletzen der Pflicht das Arbeitsverhältnis gefährdet ist und mit einer Kündigung seitens des Arbeitsgebers zu rechnen ist.

3. Dokumentationsfunktion: Bei einem Rechtsstreit lässt sich eine schriftliche Abmahnung vor dem Arbeitsgericht als Beweismittel verwenden.

Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer mit einer Abmahnung zu verstehen, dass er auf eine Kündigung verzichtet. Deswegen hat die Abmahnung auch die Funktion einer Kündigungsdrohung. Durch die Abmahnung kann der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten erkennen und beheben, um einer Kündigung aus dem Weg zu gehen.

Darum muss das in der Abmahnung kritisierte Verhalten auch vom Arbeitnehmer korrigierbar sein, damit er eine Veränderung vornehmen kann.

Falls der Arbeitnehmer trotz der Abmahnung eine weitere Pflichtverletzung begeht, ist sein Verhalten so zu verstehen, dass er seine vertraglichen Pflichten nicht einhalten will. Um als wiederholte Pflichtwidrigkeit angenommen zu werden, muss die Pflichtverletzung aus dem gleichen Bereich stammen und in einem inneren Zusammenhang stehen.

Es ist nicht Pflicht, gegen die Korrektheit der Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Wenn die Abmahnungsberichtigung nicht durch das Gericht geltend gemacht wird, darf der Arbeitnehmer generell die Richtigkeit der abgemahnten Pflichtwidrigkeiten in zukünftigen Kündigungsschutzprozessen bestreiten.

Gemäß §§ 242, 1004 BGB hat der Arbeitnehmer das Recht, auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu klagen.

Die Abmahnung ist von der Ermahnung zu unterscheiden. Diese ist zwar auch ernst zu nehmen, hat jedoch keine rechtlichen Folgen.

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