Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist ein zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossener „Vertrag“, der sich auf Teile der Belegschaft oder die gesamte Belegschaft bezieht und deren Rechte und Pflichten bezieht.
Klassische Themen von Betriebsvereinbarungen sind Arbeitszeit, Dienstpläne, betriebliches Eingliederungsmanagement, Urlaubsgrundsätze etc.

Betriebsvereinbarungen gelten gem.ß § 77 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz direkt und unmittelbar nach ihrem Abschluss für alle betroffenen Arbeitnehmer und den Arbeitgeber und begründen u.U. Rechtsansprüche der Arbeitnehmer, die einklagbar sind.

Von einer Betriebsvereinbarung abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen (Günstigkeitsprinzip).

Zurück zum Arbeitsrecht-Glossar.