Als Entgelt wird die in einem Vertrag (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) vereinbarte Gegenleistung zur Arbeit bezeichnet. Die Fälligkeit der Vergütung des Arbeitgebers, d.h. der Zeitpunkt, zu dem zu zahlen ist, ist im Gesetz (§ 614 BGB) geregelt – „nachträglich“. Regelmäßig wird der Zahlungszeitpunkt im Arbeitsvertrag auf einen der letzten Werktage des Monats festgesetzt. Zahlt ein Arbeitgeber nicht rechtzeitig, befindet er sich im Verzug und hat Verzugszinsen zu leisten.

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