Ganz allgemein ist eine Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung muss schriftlich, d.h. per Brief, erfolgen (§ 623 BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder eine mündliche Erklärung beenden das Arbeitsverhältnis deshalb nicht.
Man unterscheidet sog. ordentliche (siehe dort) und außerordentliche (siehe dort) Kündigungen.
Der Kündigungsgrund muss nicht im Schreiben angeführt sein.
Die Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber wie vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. In Sonderfällen regeln Tarifverträge einen besonderen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer, der bis zur „Unkündbarkeit“ des Arbeitnehmers gehen kann.
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