Jeder Arbeitnehmer hat nach Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden.
Ein einfaches Arbeitszeugnis attestiert lediglich die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und die Arbeitsaufgaben. Ein solches einfaches Arbeitszeugnis bietet sich bei einem sehr kurzen Arbeitsverhältnis von wenigen Monaten an. Dies deshalb, weil kein künftiger Arbeitgeber einem „überschwänglichen“ Zeugnis mit detaillierter Leistungsbewertung nach so kurzer Zeit Glauben schenkt.
Ein qualifiziertes Zeugnis geht über ein einfaches Zeugnis weit hinaus. Es wird detailliert auf die Kenntnisse, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und das persönliche Verhalten eingegangen. Aufgrund der „Bewertungs-Inflation“ – eine Note schlechter als „gut“ findet sich kaum noch –haben die Zeugnisse für eine Einstellungsentscheidung kaum noch Bedeutung. Sie sind jedoch unerlässlich, um überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Es ist daher mehr als angeraten, sich als Arbeitnehmer um den Inhalt seines Zeugnisses zu kümmern. Es gilt: je persönlicher ein Zeugnis formuliert ist desto besser!
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