Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche vertragliche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (es wird keine Kündigung ausgesprochen) und die Modalitäten dessen Abwicklung (Freistellung, Abfindung, Urlaub, Outplacement etc.). Wie jeder Vertrag auch, bedarf er der Unterschrift der Vertragspartner, hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer ist ein Überdenken des Abschlusses und eine fachkundige Beratung dringend angezeigt, da der Abschluss eines Aufhebungsvertrags wirtschaftlich nachteilige Konsequenzen, wie z.B. eine Sperrzeit seitens der Agentur für Arbeit, zur Folge haben kann.
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