Eine außerordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) mit sofortiger Wirkung. Der „klassische“ wichtige Grund für eine außerordentliche Kündigung ist strafbares Verhalten des Arbeitnehmers. Da bei außerordentlichen Kündigungen regelmäßig eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit verhängt wird, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich.
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