Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine Sonderform des Arbeitsvertrags. Eine Sonderform deshalb, weil bereits bei dessen Abschluss feststeht, dass das Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit beendet sein wird, ohne dass es dafür einer Kündigung bedarf.

Es gibt zwei Formen der Befristung, nämlich die sachgrundlose oder auch Zeit-Befristung und die Befristung mit Sachgrund oder auch Zweckbefristung.
Eine sachgrundlose Befristung ist maximal bis zu zwei Jahren Länge zulässig. Allerdings können sich an diese Zeitbefristung noch befristete Arbeitsverträge mit einem Sachgrund anschließen, nicht aber umgekehrt.

Bei einer Befristung mit Sachgrund ist regelmäßig das genaue Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bekannt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Zwecks, wie z.B. der Krankheitsvertretung, des Abschlusses eines Projekts etc.
Die Einzelheiten sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.
Soll die Befristung rechtlich überprüft werden, so ist hierfür eine drei-Wochen-Frist nach Ablauf des befristeten Vertrags zu beachten.

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