Ordentliche (fristgemäße) Kündigung

Eine ordentliche Kündigung beendet im Gegensatz zu einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelten Kündigungsfrist. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nicht sofort endet, sondern erst nach Ablauf der einschlägigen Kündigungsfrist. Kündigungsgründe sind entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Gilt das Kündigungsschutzgesetz (länger als sechs Monate beschäftigt und mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb), muss der Kündigungsgrund durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden – jedoch ausschließlich dann, wenn eine Kündigungsschutzklage (innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens) erhoben wird.

Eine ordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden und benötigt keine Angabe eines Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben.

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

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