Teilzeitbeschäftigung

Unter einer Teilzeitbeschäftigung versteht man ein Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren als der betriebsüblichen oder tarifvertraglich geregelten Arbeitszeit. ,

Auch für eine Teilzeitbeschäftigung gelten alle allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Allgemein darf eine Teilzeitkraft nicht benachteiligt werden (§ 4 TzBfG).

Arbeitnehmer, die in Vollzeit beschäftigt sind (auch Arbeitnehmer in leitenden Positionen, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber es ermöglicht, in Teilzeit gehen zu können (TzBfG).

Zu den Voraussetzungen der Reduzierung vgl. Ausführungen zu „Teilzeit“.

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